top of page

Abofalle für UnternehmerInnen - Branchenbuchabzocke

Firmenregister-Abo oder auch Branchenbuchabzocke

Wieder einmal habe ich einen Brief in der Post, der auf den ersten Blick aussieht, als käme er von einer Behörde oder zumindest einer offiziellen Stelle in Österreich. Ich lese mir alles genau durch und komme schnell zu dem Schluss, dass es sich hier um eine ungefragte Zusendung einer Firma und einem Abomodell handelt.


Im Prinzip stehen alle Informationen auf dem Dokument, also auch der Preis, jedoch ist das Dokument, meiner Meinung nach, so aufgebaut, dass es den Eindruck eines offiziellen Registers erwecket und zudem, dass meine Daten bereits eingetragen seien, was nicht der Fall ist und was ich nie beantragt hatte.


Wer nicht aufpasst, schließt schnell einen Vertrag ab, aus dem man nicht mehr so leicht herauskommt. Ich möchte Euch daher das Schreiben und die Auffälligkeiten zeigen, damit Ihr nicht ein ungewolltes Abo abschließt.


Branchenbuchabzocke

Warnsignale

Wie könnt Ihr nun diese Abofalle entdecken? Ich zeige euch, was mir aufgefallen ist (Daten wurden tlw. geschwärzt / unkenntlich gemacht und wichtige Dinge in gelb hervorgehoben):


  • In Österreich gibt es nur ein Firmenbuch und kein Firmenregister und die Schreiben / Beschlüsse des Firmenbuchgerichts sind amtlich signiert, weisen eine Aktenzahl auf und das Gericht, was in diesem Fall fehlt.

  • Beim Firmenbuch müsst ihr keine monatliche Gebühr zahlen

Firmenregister

Ihr seht, schon im Briefkopf wird um Prüfung meiner Daten ersucht und damit impliziert, dass ich meine Daten in einem Register angegeben hätte.


  • Auch im Mittelteil wird weiter so getan, als hätte ich meine Daten bereits angegeben, und diese müssten nur vervollständigt und berichtigt werden. Es sind freie Felder für Korrekturen und mehr Daten vorhanden.

  • Hinter den blauen X verbergen sich Name und Kontaktdaten der Firma, die eigentlich zeigen, dass es sich hier nicht um eine Behörde handelt. Jedoch ist dies im Gesamteindruck des Schreibens schwer zu verarbeiten, vor allem wenn man nicht laufend mit Firmenbuch und Gewerberegister zu tun hat.

Abofalle

Und dann kommt eine der wichtigste Passagen - das Kleingedruckte


  • Im Kleingedruckten - den Geschäftsbedingungen - finden sich wieder Kontaktdaten der Firma, die das Schreiben gesendet hat. Weiters sieht man hier das gesamte Ausmaß der finanziellen Aboverpflichtung, nämlich fast € 1.000,00. Hier wird auch darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Behörde oder einen öffentlichen Auftrag handelt.

  • Weiters findet sich hier eine vermeintliche Frist. Natürlich ist man eher von Behördenschreiben, als von Firmenangebote an Fristen gewöhnt. Bei Angeboten steht meist: "Dieses Angebot ist gültig bis XY". Per se ist das hier auch nicht illegal, aber im Gesamteindruck mit dem Schreiben doch sehr irreführend, meiner Meinung nach.

  • In der Fußzeile und hinter den X findet man wieder die Kontaktdaten der Firma, die wieder "offensichtlich" zeigen, dass es sich hier um eine private Firma und nicht um eine Behörde handeln.


Unbedingt das Kleingedruckte lesen!

Vertragszustimmung

Das Schreiben hat zum Ziel, ein Abo abzuschließen. Für Unternehmer gilt die 14-tägige Rücktrittsfrist nicht und da ja eigentlich alle Informationen auf dem Schreiben stehen, ist es schwierig, aus dem Abo wieder auszusteigen.


Kein Einzelfall

Bei diesem Schreiben handelt es sich jedoch nicht um einen Einzelfall. Die Masche ist bereits als Branchenbuchabzocke bekannt und die Interessensvertretungen in Österreich und Deutschland warnen davor. Es gibt auch Warnungen vor einem "Gelben Branchenbuch", das vor allem Ärzte betrifft, oder auch vor "FirmenLup" und "SolutionCom" (Quelle: https://www.wko.at/warnungen/aktuelle-betrugsversuche).


Die gemeinsamen Merkmale sind:


  • Das Design des Schreibens ist einem seriösen Vertrag oder einer Behörde nachempfunden

  • Ãœberall wird Geld gefordert, in Form eines Abomodells, das nur schwer zu kündigen ist


Unternehmen werden auch telefonisch kontaktiert. Wenn euch jemand am Telefon zu einer sofortigen Zusage drängt, ist das ein großes rotes Warnzeichen und auch gegen gesetzliche Vorgaben, wie zB § 174 Telekommunikationsgesetz oder § 28a UWG. Ich fordere immer ein schriftliches Angebot und Informationen an und treffe Entscheidungen nicht spontan und ohne Kenntnis aller Fakten am Telefon.


Bezüglich des oben dargestellten Schreibens habe ich mich auch an die WKO gewendet, die Bescheid wissen, jedoch aufgrund der vollständigen Angaben zu den Konditionen auf dem Schreiben wenig handhabe haben.


Über aktuelle Warnungen könnt ihr euch hier informieren:


Warnungen der WKO: hier


Warnungen aus Deutschland: hier


Was tun, wenn es bereits passiert ist?

Diese Masche richtet sich gezielt an UnternehmerInnen, da hier das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht gilt. Es ist schwer, aus diesen Abofallen herauszukommen.

Was man allerdings tun kann:


  • Kontakt mit den Interessensvertretungen aufnehmen

  • Anfechtung des Vertrages

  • Bestreiten des Vertragsabschlusses


Am besten Hilfe von den Interessensvertretungen oder einem rechtlichen Vertreter einholen.


Fazit

Insgesamt ist das Schreiben nicht illegal, da eigentlich die Firmendaten und Hinweise, dass es sich nicht um eine Behörde handelt, ausgewiesen wurden, ebenso wie die Kosten. Allerdings erweckt das Schreiben insgesamt einen offiziellen Eindruck, aus den oben genannten Gründen. Und das ist genau die Absicht hinter all diesen Schreiben und Anrufen!


Als UnternehmerIn bleibt einem nur das genaue Lesen, vor allem des Kleingedruckten oder auch die Rückfrage bei der Wirtschaftskammer, denen derartige Fälle bekannt sind und die hier helfen können. Keine Verträge abschließen, zu denen nicht alle Details bekannt sind und am besten schriftlich vorliegen.


In jedem Fall sollte nichts unterschrieben werden, wenn man sich nicht um € 1.000,00 für 24 Monate in das Register von solchen privaten Anbietern eintragen möchte. Wird dies als marketingtechnisch jedoch sinnvoll erachtet, spricht durchaus nichts dagegen, man muss sich nur bewusst sein, dass es sich hier weder um das Firmenbuch, noch um das Gewerberegister oder irgend ein anderes behördliches Register handelt, für das eine Eintragungspflicht besteht. Auch ist nicht bekannt, wie groß die Werbewirksamkeit ist und ob sie den gewünschten Erfolg bringt.


Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen: m.leitgeb@mlg-consulting.at.

bottom of page